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Interview von
Verena Arnold mit 
Dr. Harald Wozniewski

Versicherungsvertreter

Tipps vom Anwalt*
für Versicherungsnehmer

Versicherungsvertreter sind auch nur Menschen

Haben sie einen Versicherungsvertrag auf Ihre Gesundheit abgeschlossen (private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.)? Und hatten Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages Bedenken, ob Sie Ihrem Versicherer auch wahrheitsgemäß Angaben über Ihren Gesundheitszustand machen?

Häufig werden solche Verträge bei einem Hausbesuch durch einen Versicherungsvertreter abgeschlossen. Versicherungsvertreter sind daran interessiert, dass es zu einem Vertragsabschluss kommt. Denn damit verdienen sie ihren Lebensunterhalt. Sie mögen es eigentlich gar nicht, wenn der Versicherer von hinderlichen Krankheiten oder Gesundheitsstörungen von Ihnen erfährt und es dadurch vielleicht nicht zum Abschluss des Versicherungsvertrages kommt. Manche von ihnen können daher nicht der Versuchung widerstehen, den künftigen Versicherungsnehmer zu sagen, dass man diese oder jene Krankheit oder Gesundheitsstörung nicht angeben braucht.

Die Versicherer prüfen gewöhnlich zunächst nicht, ob die Gesundheitsangaben des Versicherungsnehmers stimmen, sondern stellen bedenkenlos den Versicherungsschein aus. Wenn es dann aber nach Monaten oder Jahren zu einem Versicherungsfall kommt, prüft der Versicherer, ob die ursprünglichen Angaben richtig waren. Stellt er falsche Angaben fest, verweigert er jegliche Versicherungsleistung. Ihre Versicherungsbeiträge erhalten Sie nicht zurück. Ein zäher Rechtsstreit ist oft die Folge. Dieses Risiko können und sollten Sie vermeiden.

Stehen Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrages, dann geben Sie zu Fragen Ihrer Gesundheit lieber mehr als weniger an. Versicherer entziehen sich nur höchst selten dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Wenn er gravierende Bedenken hat, dann schließt er meistens nur das betreffende Risiko aus; im Übrigen erhalten Sie aber einen Versicherungsvertrag.

Haben Sie bereits einen Versicherungsvertrag auf Grund fraglicher Gesundheitsangaben gemacht, so informieren Sie jetzt Ihren Versicherer schriftlich über Ihre Bedenken. Dieser muss dann "Farbe bekennen" und erklären, ob er Ihnen weiter den vollen Versicherungsschutz gewährt oder nicht. Sie vermeiden auf jeden Fall das oben genannte Risiko.

* Die Tipps sind naturgemäß sehr allgemein gehalten und ersetzen im Einzelfall keine fachliche Beratung.
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Kanzlei Dr. Wo

Rechtsanwalt seit 1990
  + Mediator seit 1994
Dr. Harald Wozniewski

seit 1990 auch wissenschaftlicher
Mitarbeiter von BGH-Anwälten

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