Richter/innen müssen sich zwar nach unserer Verfassung (Art. 20 III, 97 I GG) bei ihren Entscheidungen an das Gesetz halten. Sie müssen aber immer auch entscheiden, wie sie das Gesetz verstehen wollen. Sie entscheiden also regelmäßig, ob sie eine gesetzliche Vorschrift befolgen oder nicht. Es gibt niemanden, der das tatsächlich überprüfen würde. Zwar ist Rechtsbeugung nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Aber auch hier haben längst wieder Richter/innen entschieden, wie und wann dieses Gesetz anwendbar ist, d. h. sie haben zusätzliche Voraussetzungen für eine Strafbarkeit erfunden, die in der Praxis praktisch nie erfüllt werden, falls der/die Beschuldigte die Rechtsbeugung nicht selbst gesteht.
Deshalb bleibt mir nur noch meine eigene Meinungsfreiheit, um zu sagen, wer meiner Meinung nach als Richter/in das Gesetz gebrochen hat. Die Liste ist auch aus meiner Sicht nicht vollständig, zumal ich damit erst nach vielen Jahren eigener Anschauung beginne.
|