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Interview von
Verena Arnold mit 
Dr. Harald Wozniewski

Kapitalanlage

Tipps vom Anwalt*
für Banken und Sparkassen

Gradwanderung Kapitalanlageberatung

Der Bericht der Zeitschrift Finanztest (Heft 5/2000 S. 12 ff.) macht es wieder einmal deutlich: Der Begriff "Beratung" (Beratung von privaten Kapitalanlegern) ist schillernd und tückisch. Einerseits dient der Begriff Beratung vielen Kreditinstituten als Werbeaussage, die dem Kunden praktisch kostenlos viel Dienstleistung - eben umfassende Beratung - verspricht und die den Aspekt, eine Kapitalmarktprodukt verkaufen zu wollen, in den Hintergrund drängt. Ich verweise nur auf den Tipp "Berater ist nicht immer gleich Berater". Man sollte drei Kategorien der Besorgung von Kapitalanlagen für einen Kunden unterscheiden (wobei hier die Vermögensverwaltung außer Betracht bleibt):

  • Die schlichte Entgegennahme und Ausführung einer Order ohne jegliche Empfehlung
  • Die Entgegennahme und Ausführung einer Order auf Grund einer Empfehlung des "Beraters" des Kreditinstituts
  • Die Entgegennahme und Ausführung einer Order nach umfassender Beratung

Die Unterscheidung ist leider nicht leicht. Sowohl Gerichte als auch die Zeitschrift Finanztest werfen hier manches durcheinander. So spricht Finanztest bei der Erläuterung der Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (S. 14 unter "Dreimal Pflicht") immer von "Beratung". Insbesondere § 32 WpHG meint aber nicht Beratung, sondern "Empfehlung" von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten. Begrifflich kann Beratung Empfehlung enthalten. Umgekehrt gilt das nicht. Den Begriff "Beratung" sollte man nur verwenden, wenn es sich um eine eigenständige und (der Klarheit und Fairness halber) entgeltliche Leistung handelt. Sie sollte unabhängig von weiteren Interessen des Kreditinstituts am Verkauf hauseigener Kapitalanlageprodukte sein.

Die Kreditinstitute unterscheiden schon zwischen der ersten Kategorie einerseits ("Dicountbroker") und den beiden anderen Kategorien andererseits. Sie würden gut daran tun, wenn sie auch deutlich zwischen Empfehlung und Beratung unterschieden.

* Die Tipps sind naturgemäß sehr allgemein gehalten und ersetzen im Einzelfall keine fachliche Beratung.
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Kanzlei Dr. Wo

Rechtsanwalt seit 1990
  + Mediator seit 1994
Dr. Harald Wozniewski

seit 1990 auch wissenschaftlicher
Mitarbeiter von BGH-Anwälten

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Bank-, Börsen- und
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Versicherungsrecht,
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