Gebühren

Grundlage anwaltlicher Gebühren sind die gesetzlichen Bestimmungen, wie sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorschreibt. Das RVG berücksichtigt einerseits den Arbeitsaufwand und andererseits die Verantwortung, die Sie dem Anwalt übertragen.

Da das RVG für alle Anwälte in Deutschland gilt, sind sie im Prinzip alle gleich teuer oder gleich billig. Unterschiede ergeben sich aber auf Grund der Kompetenz des Anwalts, insbesondere dadurch, welche Mittel und Wege er Ihnen rät, um zum Ziel zu kommen. Prozesse beispielsweise zählen zu den teuersten Wegen.

In den meisten Fällen wächst oder fällt die Verantwortung des Anwalts mit dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit des Auftraggebers. Daher macht das RVG die Anwaltsgebühren in der Regel auch von diesem Wert abhängig.

Bei uns erhalten Sie spätestens nach dem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Falls Sie die Gebühren selbst berechnen wollen:

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Montags bis freitags
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Diese Gebühr ist völlig unabhängig vom Gegenstandswert Ihrer Sache.

Die Beratungszeit beträgt maximal 30 Minuten. Sollte danach weiterer Beratungsbedarf bestehen, bleibt es Ihnen freigestellt, einen regulären Beratungstermin zu den sonst üblichen bzw. gesetzlichen Bedingungen des RVG zu vereinbaren; die Gebühr für die Kurzberatung ist auf dann weiter anfallende Gebühren nicht anzurechnen.

Die Kurzberatung ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich. Die Gebühr zahlen Sie bar bei Beginn der Beratung.

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